Diebstahl im Job führt zur Kündigung



2008-04-17 08:34:01

Einem Arbeitnehmer, der seinen Arbeitgeber bestiehlt, darf fristlos gekündigt werden. wobei hier die Höhe des Schadens völlig unerheblich ist. ( Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz unter dem Aktenzeichen: AZ 8 Sa 39/07) Danach reicht schon der begründete Verdacht auf eine Straftat für eine Kündigung aus.


<< Zurück