Private Zahnzusatzversicherung
als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung hat ab dem 1. Januar 2005 ihre
Leistungen im Bereich der Zahnmedizin auf die Regelversorgung
reduziert. Der Versicherte erhält nicht mehr einen prozentualen
Zuschuss auf die tatsächlich angefallenen Kosten, sondern lediglich
einen "Befundorientierten Festzuschuss". Aus diesem Grund steigen die
Eigenanteil-Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen. Die gesetzlich
Versicherten bleiben meist auf hohen Kosten sitzen oder können sich die
Behandlungen gar nicht erst leisten. Verständlicherweise möchten Sie
als gesetzlich Versicherter auch schöne und gepflegte Zähne haben,
können aber nicht in die private Krankenversicherung wechseln? Dann
schließen Sie eine private Zahnzusatzversicherung ab, die speziell im
Bereich Zahnmedizin viele Vorteile leistet. Auf diesem Weg kommen Sie
in den Genuss von kompletter Kostenübernahme für hochwertige und
moderne Behandlungsmethoden, wie Inlays oder Keramikzahnersatz. Sie
können außerdem Leistungen wie Einbettzimmer, Chefarzt- oder
Heilpraktikerbehandlung in die private Zusatzversicherung aufnehmen –
hier sind kaum Grenzen gesetzt.
Besonders sinnvoll ist die
Zahnzusatzversicherung für Personen bei denen eine Parodontitis
(Parodontose) vorliegt. Das Gleiche gilt bei übermäßigen
Wurzelbehandlungen, da hier mit Zahnverlusten zu rechnen ist. Aber auch
bei stark gefüllten Zähnen, bei denen sicher Restaurationsmaßnahmen
(Kronen etc.) notwendig sein werden.
Bei vielen
Versicherungsangeboten ist aber Vorsicht geboten, da sie entweder zu
teuer sind, ein nicht mehr zeitgemäßes Leistungspektrum haben oder gar
nicht auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Bevor Sie also
eine Zahnzusatzversicherung abschließen, sollten Sie sich die folgenden
Hinweise gut durchlesen, um sinnvolle Zahnzusatzversicherungen von
ungeeigneten Tarifen unterscheiden zu können.
Die wichtigsten
Segmente von Zahnzusatzversicherungen sind: Zahnersatz allgemein;
Implantate; Funktionsanalytische Maßnahmen (z. B. Registrierung der
Kiefergelenkposition und der Kiefergelenkbewegungen in Zusammenhang mit
Zahnersatz); Keramische Verblendungen bei Brücken und Kronen (auch der
Backenzähne); Inlays (hochwertige Einlagefüllungen aus Gold oder
Keramik); Andere private Zahnbehandlungen (Wurzelbehandlungen in
besonderen Fällen, professionelle Zahnreinigung)
Wenn Sie
aufwändigen Zahnersatz auf sich zukommen sehen bzw. absichern möchten,
dürften die genannten Segmente für Sie von großer Wichtigkeit sein.
Natürlich ist eine Trennung der Leistungen nicht so einfach zu
bewerkstelligen, aber hier sollen ja nur ein paar Anhaltspunkte geben
werden.
Einige Zahnzusatzversicherungen benötigen einen
aktuellen Zahnbefund vom Antragsteller. Es lohnt sich hier nicht,
bekannte Probleme zu verschweigen, da im Versicherungsfall (z.B.
Einreichen einer Zahnersatzrechnung) die Angaben noch nachträglich
überprüft werden und Sie dann leer ausgehen.
Bei der Absicherung
des Zahnersatzes ist es besonders wichtig, dass die Leistung der
Zusatzversicherung nicht an eine (Vor-)Leistung der gesetzlichen
Krankenkasse gekoppelt ist. Sonst würden Sie z.B. heute schon bei
Implantaten, in Zukunft vielleicht bei allen Zahnbehandlungen ohne
Leistungsanspruch dastehen. Am günstigsten sind also
Zusatzversicherungen zu beurteilen, die einen prozentualen Zuschuss zum
Rechnungsbetrag erstatten.
Natürlich ist der Erstattungsumfang
der Zahnzusatzversicherung von entscheidender Bedeutung. Ein Punkt
dabei ist die Gesamtsumme. Zu beachten sind aber auch technische
Begrenzungen: für bestimmte Leistungsbereiche (Implantate, Zahnersatz)
oder Begrenzung von privaten Leistungspositionen nach der
Gebührenordnung für Zahnärzte oder Ärzte (GOZ/GOÄ) auf den 2,3-fachen
Satz (Regelsatz), den 3,5-fachen Satz (Höchstsatz) oder unbegrenzt
(darüber hinaus).
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen
zurzeit nur noch den lippenseitigen keramischen Überzug von Kronen im
Frontzahnbereich (Oberkiefer bis zum 5. Zahn, Unterkiefer bis zum 4.
Zahn von vorne gezählt). Dahinter im Seitenzahnbereich gibt es für
Keramik gar keinen Zuschuss. Achten Sie darauf, dass die
Zahnzusatzversicherung in dem Umfang eine keramische Verblendung bzw.
Vollverblendung mitträgt, wie Sie es sich wünschen.
Bei
Implantatbehandlungen sind begleitende Knochenaufbau-Maßnahmen nicht
selten notwendig und können in seltenen Fällen sogar die Kosten der
eigentlichen Implantation übertreffen. Überprüfen Sie, ob solche
Maßnahmen in der Police mit abgedeckt sind, wenn Sie eine
Implantatbehandlung umfassend absichern wollen.
Achten Sie
darauf, dass Ihnen mit der Zahnzusatzversicherung keine zusätzlichen
Leistungen "mitverkauft" werden, die Sie gar nicht möchten (z. B.
Krankentagegeld, Brille), aber mitbezahlen müssen.
Verlassen Sie
sich nicht alleine auf die mündlichen Aussagen eines
Versicherungsvertreters, da diese keine rechtliche Bindung haben!
Leider machen viele Versicherungen auch in Ihren Prospekten nur sehr
ungenaue bzw. missverständliche Angaben oder versprechen
Erstattungs-Prozentsätze die in der Praxis nicht erreichbar sind.
Fragen Sie daher unbedingt nach, wenn Ihnen etwas unklar ist und lassen
sich alles schriftlich bestätigen.
Gehen Sie vor Abschluss einer
Zahnzusatzversicherung erst zu Ihrem Zahnarzt, um feststellen zu
lassen, ob - und wenn ja welche - Zahnersatzleistungen oder andere
Zahnbehandlungen zukünftig auf Sie zukommen werden. Mit diesem Wissen,
für was Sie sich nun versichern sollten (Implantate, Kronen und/oder
Inlays etc.), lassen Sie sich von einen Versicherungsmakler (der nicht
nur eine Versicherung vertritt) in Person oder online heraussuchen,
welcher Versicherungstarif die gewünschte Absicherung für Sie am besten
erfüllt.