Rechtsschutzversicherung bei Erbstreitigkeiten
2008-04-11 15:37:58
Eigentlich ist die Rechtsschutzversicherung für Angelegenheiten in Sachen Erbe nicht zuständig. Wohl zählt aber Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge nicht dazu. Das OLG Karlsruhe entschied im September 2007 unter dem Aktenzeichen AZ 12 U 27/07, dass ein zu Lebzeiten übertragenes Erbe, hier also ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, und ein daraus resultierender Rechtsstreit von der Rechtsschutzversicherung getragen werden müsse.