Fahrzeugschein im gestohlenen Auto



2008-03-16 09:16:32

Versicherung muss den Schaden nicht bezahlen

Verwahrt ein Versicherungsnehmer seinen Kfz-Schein dauerhaft im Auto, kann der Versicherer die wegen Diebstahls des Fahrzeugs gezahlte Entschädigung zurückverlangen, so urteilte das Oberlandesgericht Celle unter dem Aktenzeichen 8 U 62/07 am 9. Augst 2007.


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