Ende der privaten Krankentagegeldversicherung bei Arbeitslosigkeit
2008-04-24 15:58:58
Oft steht in den Regelwerken der privaten Krankenversicherer, dass die Versicherungsfähigkeit entfällt, wenn man arbeitslos ist. Zu Unrecht, wie ein
Grundsatzurteil des BGH sagt (27.02.2008, AZ IV ZR 219/06). Der BGH hat entschieden, dass diese Regelungem unwirksam sind, weil sie den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen. Auch wenn man seinen Arbeitsplatz verliert und arbeitslos wird, bleibt man in seiner Krankentagegeldversicherung abgesichert.