Betrug der Haftpflichtversicherung durch Fischzüchter



2008-04-27 12:55:24

Ein Fischzüchter meldete seiner Haftpflichtversicherung einen schweren Schaden in seinem Karpfenteich. Ein Schäferhund hatte 3 seiner Koi Karpfen gefressen. Leider konnte der Züchter keinerlei Beweise dafür erbringen - die Fischkadaver waren angeblich nicht mehr auffindbar, Fotos wurden keine gemacht und der Kronzeuge widerrief bald seine Aussage.
Darüberhinaus muss man einem Hund wohl auch die Fähigkeit absprechen, sich gezielt die 3 teuersten Fische aus dem Teich zu holen - eine Behauptung des Klägers, die das Landgericht Coburg stutzig machte. Unter dem Aktenzeichen AU: 23 O 849/06 wies man den Anspruch des Versicherten zurück.


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