Betriebsrenten sind beitragspflichtig



2008-04-05 11:55:17

Klage von Rentnern vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage von 6 Rentern gegen die Verdoppelung der Beiträge zur Krankenversicherung seit 2004 ab. So müssen die Rentner auf ihre Betriebsrenten und auf ihre Zusatzrenten weiterhin den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung zahlen. Die zunehmende Finanzierungslücke im Gesundheitswesen rechtfertige diese Zusatzbelastung .
(AZ 1 BvR 2137/06).


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