Betriebsrenten sind beitragspflichtig
2008-04-05 11:55:17
Klage von Rentnern vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen
Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage von 6 Rentern gegen die Verdoppelung der
Beiträge zur Krankenversicherung seit 2004 ab. So müssen die Rentner auf ihre Betriebsrenten und auf ihre Zusatzrenten weiterhin den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung zahlen. Die zunehmende Finanzierungslücke
im Gesundheitswesen rechtfertige diese Zusatzbelastung .
(AZ 1 BvR 2137/06).