Beifahrer haftet nicht für Trunkenheit des Fahrers
2008-03-31 07:26:31
Amtsgericht Aachen, AZ 11 C 125/07
Wird von der Ehefrau eines Versicherten mit dessen Wagen ein Unfall in
Folge von Trunkenheit verursacht, so kann nur die Ehefrau durch die
KFZ-Haftpflicht belangt werden. Der Ehemann, der sogar als Beifahrer
mitfuhr, kann nicht in Regress genommen werden, auch nicht mit der
Begründung er hätte verhindern müssen, dass sich seine Frau ans Steuer
setzt.