Arbeiten während des Bezuges von Krankentagegeld
2008-04-05 11:10:22
Nicht zwingend ein Grund für die Kündigung durch die Versicherung
Ein privat Versicherter zeigte bei seiner privaten Krankenversicherung seine Arbeitsunfähigkeit an und erhielt daraufhin Krankentagegeld. Die Versicherung jedoch prüfte den Fall und schickte
dem Selbstständigen einen verdeckten Emittler als Kunden ins Haus. Der Versicherte traf sich dann auch 3 mal mit dem potenziellen Kunden, woraufhin die Krankenversicherung ihrerseite den Vertrag kündigte. Man begründete dies mit dem Erschleichen von Versicherungsleistungen.
Dieser Ansicht widersprach der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 18.7.2007 (AZ 129/06). Nach Auffassung des BGH bestand das Versicherungsverhältnis insgesamt fort. Allerdings wurde der Anspruch des Architekten auf Krankengeld für die drei Tage im März, nicht anerkannt. Hinsichtlich des Anspruchs auf Krankentagegeld für den April 2005 wurde das Verfahren zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.